Am 4. November 2025 fand der 8. Hamburger Sicherheitsrechtstag mit dem Thema „AI AND POLICING IN THE SECURITY UNION – Chancen, Risiken und rechtliche Herausforderungen nach dem AI-Act“ in der Akademie der Polizei Hamburg statt. Veranstalter war die Forschungsstelle europäisches und deutsches Sicherheitsrecht (FEDS).
Ein verändertes Sicherheitsumfeld hat die Europäische Union 2025 zu „ProtectEU – eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit“ veranlasst. Der technologische Fortschritt im Bereich KI soll hierfür als Werkzeug dienen. Der AI-Act der EU von 2024 hat die Hürden für den Einsatz von KI-Systemen für Sicherheitsbehörden aber nochmal erhöht. Neben den mitgliedstaatlichen Fachgesetzen sind nun zusätzlich komplexe Vorschriften und Verfahren der EU anzuwenden.
Polizeivizepräsident Mirko Streiber meinte in seiner Begrüßung: „Die KI wird ein wirkungsvolles Werkzeug für die Polizeiarbeit werden!“ Der Dekan der Hochschule der Polizei Hamburg, Prof. Thomas E. Gundlach, sagte: „Das Zukunftsthema „Implementierung der KI-Kompetenz in die Ausbildung von Sicherheitsbehörden“ muss angegangen werden.
Auf der Tagung gingen Expert:innen aus den Bereichen IT, Kriminologie, Medienwissenschaften und Recht mit einer interdisziplinären Perspektive auf die Chancen und Risiken und rechtlichen Herausforderungen des Einsatzes künstlicher Intelligenz durch Sicherheitsbehörden ein:
- Was sind Chancen aber auch Gefahren einer Neuorientierung von Staat und öffentlicher Verwaltung durch KI?
- Welche Bedeutung hat technologische Souveränität, insbesondere der Abbau technologischer Abhängigkeiten in der Sicherheitsunion? Wie ist die KI-Kompetenz von Sicherheitsbehörden zu gewährleisten?
- Was sind KI-Reallabore und was ist hierbei nach dem AI-Act zu beachten?
- Kann der Strafprozess im KI-Zeitalter noch Waffengleichheit gewährleisten?
- Welche Systeme sind verboten?
- Wie verhalten sich mitgliedstaatliche Souveränität bei der Inneren Sicherheit und Sicherheitsunion zueinander?
Interessant war eine Frage aus dem Podium: „Sollte der Staat oder Behörden eine eigene KI entwickeln, um von Wirtschaftsunternehmen unabhängig zu sein? Die Frage fand ein geteiltes Echo, die Mehrheit der Experten stimmte dem jedoch unter Voraussetzungen zu, wie die Offenlegung der Quelldaten der Programmierung. Fazit des Autors: Ein komplexes Thema, dem sich auch die Sicherheitswirtschaft öffnen sollte!





















