Trotz großer Mängel: Bundesrat stimmt Kritis-Dachgesetz zu.
ASW Norddeutschland begrüßt die am Freitag im Bundesrat beschlossene Stärkung der kritischen Infrastruktur.
Der Bundesrat hat dem Kritis-Dachgesetz, das kritische Infrastruktur besser schützen soll, zugestimmt. Die Länderkammer verzichtete am Freitag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses und forderte die Bundesregierung in einer Entschließung lediglich auf, in Zukunft das Gesetz nachzubessern.
Verbandsvorsitzender Thorsten Neumann sagt: „Die ASW Norddeutschland begrüßt den Beschluss des Bundesrats. Auch wenn des Gesetz Mängel aufweist, eine weitere längere Beratungsphase kann sich Deutschland in dieser Krisenzeit nicht leisten. Die Wirtschaft wird mit dem Gesetz leben können. Wir raten allen KRITIS-Unternehmen, sich umgehend beim BSI anzumelden und stehen mit Rat und Tat zur Verfügung.“
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren, wie Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Es legt fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft als unentbehrlich gelten. Mit einer Rechtsverordnung soll das Bundesinnenministerium die konkreten Kriterien festschreiben. Grundsätzlich zählen Einrichtungen dazu, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Für die Länder besteht eine Öffnungsklausel. Sie können Anlagen, für die eine Landesbehörde zuständig ist, nach eigenen Kriterien als kritisch einstufen.
Jetzt muss noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben, dann erlangt es Gesetzeskraft.
https://www.it-journal.de/221504-bundesrat-stimmt-kritis-dachgesetz-zu.html




















