Es ist bereits 5-nach- zwölf, die EU drohte mit Strafzahlungen für Deutschland. Nun hat die Bundesregierung kurzfristig einen Referentenentwurf zum KRITIS-Dachgesetz vorgelegt – die Verbände hatten nur fünf Tage Zeit zur Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung.
„Der VSW Bundesverband (vormals ASW Bundesverband) begrüßt den neuen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz). Wirtschaftsschutz ist eine interdisziplinäre Gemeinschaftsaufgabe Dennoch ist es essenziell, auch in regulatorischen Vorhaben auf die Expertise der Wirtschaft und seiner Unternehmen zurückzugreifen. Kritische Infrastrukturen sind unverzichtbar für unsere Gesellschaft und der Staat und Wirtschaft haben die gemeinsame elementare Rolle den Schutz der Wirtschaft voranzutreiben. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die bereits eingereichten VSW-Positionspapiere aus März und August 2023 sowie Januar 2024. Im Folgenden nehmen wir Stellung zum vorgelegten Referentenentwurf vom 27.08.2025, indem wir immer noch Anpassungen für notwendig erachten.“




















